Unfallgefahren im landwirtschaftlichen Betrieb erkennen
Bericht vom BGJ-Praxistag
im Schuljahr 2008/09 mit Schulung durch Bernhard Zintl

1. Allgemeines zum Unfallgeschehen im letzten Jahr

  •  2008 gab es in den Bezirken Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben insgesamt 17.937 Unfälle, davon waren 35 tödlich

  •  Bei der Waldarbeit ereigneten sich insgesamt 3.000 Unfälle, davon waren 9 tödlich

  • Hinzu kommen noch die Menschen, welche an Berufserkrankungen durch Staub, Rückenbeschwerden und Lärm leiden

  •  Auch in Laufställen passieren sehr schwere Unfälle

  • In einem Anbindestall sind die Unfälle zwar nicht so schwer, jedoch ereignen sich hier sehr viele kleine Unfälle

 

2. Persönliche Schutzausrüstung

2.1 Atemschutz
 

 Atemschutz ist zum Schutz der Atemwege und der Lunge vor Schimmelpilzen, Viren oder allergischen Reaktionen, notwendig beim Dreschen, Getreide einlagern, spritzen, bei Arbeiten mit Heu und Stroh und beim Einsprühen der Maschinen mit einem Öl-Dieselgemisch

 Es gibt verschiedene Einwegstaubmasken, unterteilt in den FFP-Wert 1, 2, 3; die Kaffeefilterform ist die Zweckmäßigste

A1 ist z. B. ein Gasfilter mit Aktivkohlefilter welcher eine Schwammwirkung hat

Der Hersteller der Arbeitsmittel gibt vor welche Filter bei der Arbeit verwendet werden sollen

 Die so genannte Farmerlunge ist eine Krankheit die auftreten kann, wenn man die Atemwege und die Lunge nicht schützt. Es dauert lange bis die Krankheit austritt und erkannt werden kann. Aber wenn sie da ist gibt es keine Medikamente dagegen

Auch bronchiale Erkrankungen und Asthma können Folgen von ungeschütztem Arbeiten mit Gefahrstoffen sein

 

2.2 Augenschutz

  •  In der deutschen Landwirtschaft ereignen sich jährlich fast 21.500 Vorfälle bei denen die Augen verletzt werden

  • Bei Flexarbeiten muss zum Schutz vor Funkenflug und Eisenspänen eine Schutzbrille getragen werden

  • Beim Melken schützt die Schutzbrille vor Kuhschwanz-Schlägen

  • Beim Umfüllen von Melkmaschinenreiniger oder Mischen von Pflanzenschutzmitteln muss eine Schutzbrille getragen werden, da diese Mittel ätzend sind und die Augen erblinden lassen können

  • Auch bei Tätigkeiten mit Kalkbrühe wie z. B. beim Stallweißen muss eine Schutzbrille getragen werden, da Kalkbrühe ebenfalls ätzend ist

  • Für Brillenträger gibt es spezielle Schutzbrillen, welche sich in der Länge verstellen lassen und große Gläser haben, damit man diese über der eigentlichen Sehhilfe problemlos tragen kann

  • Es gibt eine Menge verschiedener Schutzbrillen. Visiere bieten nicht nur Schutz, sondern gewährleisten auch ein großes Sichtfeld

  •  Wenn trotzdem etwas ins Auge gerät was nicht sein dürfte, sollte das Auge 5 – 10 min. unter fließendem Wasser ausgespült werden

  • Die Brille sollte folgende Anforderungen erfüllen:

  • Bruch- und kratzfeste, optisch klare Gläser

  • Antibeschlagbeschichtete Gläser

  • Bequemes und leicht anpassbares Brillengestell

  • Leicht zu reinigen

  • Großes blendfreies Gesichtsfeld

  • Sehr dichten Sitz am Kopf

2.3 Der Handschutz

  Bei Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln oder Gefahrstoffen müssen Chemikalienschutzhandschuhe oder Universalhandschuhe nach BBA-Richtlinie I 3-3/2 getragen werden. Die Handschuhe sollten extra lang sein und eine Einwirkzeit von 8 Stunden haben. Wenn es in den Handschuhen feucht wird, ist dies ein Anzeichen, dass sich die Handschuhe auflösen und somit nicht mehr für den Gebrauch geeignet sind.

Ø                Für Arbeiten mit der Motorsäge eignen sich neben Lederhandschuhen auch Strickhandschuhe mit Kunststoffbeschichtung

Ø                Bei Arbeiten mit Drahtseilen schützt ein Schutzhandschuh aus starkem Leder, langer Stulpe und Pulsschutz

Nach dem Gebrauch sollten die Handschuhe entweder mit Wasser oder mit Luft durch Ausklopfen gereinigt werden

 

2.4 Der Gehörschutz

  • Die Ohren müssen durch Gehörschützer, welche den Lärm dämmen, vor Gehörschäden geschützt werden

  • Die Ohren sollten ab 85 dB(A) geschützt werden. Bei dieser Lautstärke wäre es noch möglich 8 Stunden zu arbeiten ohne dass das Gehör geschädigt wird

  • 87 dB(A) sind doppelt so laut wie 85 dB(A), deshalb kann man bei dieser Lautstärke nur noch 4 Stunden arbeiten ohne dass das Gehör geschädigt wird und 91 dB(A) sind viermal so laut wie 85 dB(A), deshalb kann man hier nur noch 2 Stunden ohne Schäden arbeiten

  • Eine Motorsäge hat eine Lautstärke von 107 dB(A)

  • Eine Kreissäge hat eine Lautstärke von 110, wenn das Holz gerade gesägt wird, beim zurückziehen ist sie lauter als beim Sägen

  • Beim Häckseln, beim Flexen und auch beim Tätowieren oder Kastrieren von Schweinen ist ein Gehörschutz erforderlich

2.5 Schutz der Füße

  • Bei Waldarbeiten immer eine Schnittschutzhose und Schnittschutzjacke tragen, um Verletzungen zu vermeiden

  • Arbeitskleidung sollte möglichst anliegend sein und nicht flattern, da sonst die Gefahr besteht, dass sich z. B. der Pulli in die Kreissäge einzieht oder ähnliches

  • Im Sommer sollte man seinen Körper vor ständiger Sonneneinstrahlung schützen - entweder mit Kleidung oder zumindest mit Sonnenschutzcreme. Hautkrebs als Folge von zu viel Sonneneinstrahlung wird nicht als Berufskrankheit anerkannt.

  • Gummistiefel sollten beständig gegen Öle, Fette, Brennstoffe, Mist und verschiedene Chemikalien sein

  • Sie sollten eine neutrale Passform haben

  • Schuhe sollten mit Stahlkappe (200J) einem Knöchelschutz und falls erwünscht mit Stahlsohle ausgestattet sein

  • Ein großer Zehensprung für gutes Abrollen des Fußes ist empfehlenswert

  • Die Sohle muss rutschfest, verschleißfest, schmutzlösend und beständig gegen Öle und Fette sein

  • Ein einzigartiges isolierendes Vermögen von Sohle und Schaft ist sehr gut

  • Ein Absatz mit stoßdämpfender Wirkung ist empfehlenswert

  •  Innen sollte er ein leicht zu reinigendes Futter haben. 

 3. Unfallgefahren erkennen beim Betriebsrundgang durch den Stall und die Maschinenhalle

  • Schiebetore müssen eine Sicherung gegen Abdrücken von der Wand haben. Diese wird so in den Erdboden eingelassen, dass sie das Tor sowohl in geöffnetem Zustand als auch in geschlossenem an der Wand entlang führt

  •  Rundballen müssen standsicher gelagert werden. Es dürfen so viele aufeinander gestapelt werden, das der ganze Stapel noch sicher steht und nicht umfallgefährdet aussieht. Fahrzeuge zur Stapelung müssen mit einer Schutzeinrichtung für den Fahrer und mit geeigneten Arbeitswerkzeugen zum Aufheben und Halten der Ballen ausgestattet sein.

 

  • Erhöht liegende Arbeitsplätze müssen mit Geländern gesichert werden. Das Geländer bestehend aus Brustwehr, Knieleiste und Fußleiste muss genügend stabil ausgeführt und sicher verankert sein. Wenn man das Geländer zum rauf heben oder runter heben von etwas wegmachen muss, dann sollte sich das von unten machen lassen, da sonst Abstürzgefahr besteht, wenn man oben steht und das Geländer wegbaut. Als Geländer eignen sich sehr gut runde Hölzer

  • Arbeitsgeräte mit Förderschnecken müssen mit einem Gefahrenzeichen gekennzeichnet werden und es muss ein Schutz angebracht sein

 

  • Antriebswellen sind mit einer Überdeckung von 50 mm bis über die Kreuzgelenke zu verkleiden. Der Schutz muss gegen Mitlaufen gesichert werden. Auch der maschinenseitige Gelenkwellenanschluss muss verkleidet sein.

  • Hoflader müssen mit Umsturzschutzeinrichtungen versehen sein, welche nicht verändert oder abgebaut werden dürfen

  • Hydraulikschläuche sind mind. alle 6 Jahre und bei Verletzungen sofort auszuwechseln

  • An den Kreissägen müssen alle Schutzeinrichtungen zur Benutzung dran bleiben

  • Anhänger müssen sicher abgestellt werden und gegen Wegrollen gesichert werden

 

Bericht von Kathrin Müller, LGS10A