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1. Allgemeines zum Unfallgeschehen im letzten
Jahr
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2008
gab es in den Bezirken Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben insgesamt
17.937 Unfälle, davon waren 35 tödlich
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Bei
der Waldarbeit ereigneten sich insgesamt 3.000 Unfälle, davon waren 9
tödlich
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Hinzu
kommen noch die Menschen, welche an Berufserkrankungen durch Staub, Rückenbeschwerden
und Lärm leiden
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Auch
in Laufställen passieren sehr schwere Unfälle
- In
einem Anbindestall sind die Unfälle zwar nicht so schwer, jedoch
ereignen sich hier sehr viele kleine Unfälle
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2. Persönliche Schutzausrüstung
2.1 Atemschutz
Atemschutz
ist zum Schutz der Atemwege und der Lunge vor Schimmelpilzen, Viren oder
allergischen Reaktionen, notwendig beim Dreschen, Getreide einlagern,
spritzen, bei Arbeiten mit Heu und Stroh und beim Einsprühen der
Maschinen mit einem Öl-Dieselgemisch
Es
gibt verschiedene Einwegstaubmasken, unterteilt in den FFP-Wert 1, 2, 3;
die Kaffeefilterform ist die Zweckmäßigste
A1
ist z. B. ein Gasfilter mit Aktivkohlefilter welcher eine Schwammwirkung
hat
Der
Hersteller der Arbeitsmittel gibt vor welche Filter bei der Arbeit
verwendet werden sollen
Die
so genannte Farmerlunge ist eine Krankheit die auftreten kann, wenn man
die Atemwege und die Lunge nicht schützt. Es dauert lange bis die
Krankheit austritt und erkannt werden kann. Aber wenn sie da ist gibt es
keine Medikamente dagegen
Auch bronchiale Erkrankungen und Asthma können Folgen von ungeschütztem
Arbeiten mit Gefahrstoffen sein |
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2.2 Augenschutz
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In
der deutschen Landwirtschaft ereignen sich jährlich fast 21.500 Vorfälle
bei denen die Augen verletzt werden
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Bei
Flexarbeiten muss zum Schutz vor Funkenflug und Eisenspänen eine
Schutzbrille getragen werden
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Beim
Melken schützt die Schutzbrille vor Kuhschwanz-Schlägen
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Beim
Umfüllen von Melkmaschinenreiniger oder Mischen von
Pflanzenschutzmitteln muss eine Schutzbrille getragen werden, da diese
Mittel ätzend sind und die Augen erblinden lassen können
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Auch
bei Tätigkeiten mit Kalkbrühe wie z. B. beim Stallweißen muss eine
Schutzbrille getragen werden, da Kalkbrühe ebenfalls ätzend ist
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Für
Brillenträger gibt es spezielle Schutzbrillen, welche sich in der Länge
verstellen lassen und große Gläser haben, damit man diese über der
eigentlichen Sehhilfe problemlos tragen kann
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Es
gibt eine Menge verschiedener Schutzbrillen. Visiere bieten nicht nur
Schutz, sondern gewährleisten auch ein großes Sichtfeld
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Wenn
trotzdem etwas ins Auge gerät was nicht sein dürfte, sollte das Auge
5 – 10 min. unter fließendem Wasser ausgespült werden
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Die
Brille sollte folgende Anforderungen erfüllen:
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Bruch-
und kratzfeste, optisch klare Gläser
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Antibeschlagbeschichtete
Gläser
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Bequemes
und leicht anpassbares Brillengestell
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Leicht
zu reinigen
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Großes
blendfreies Gesichtsfeld
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Sehr
dichten Sitz am Kopf
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2.3
Der Handschutz
Bei
Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln oder Gefahrstoffen müssen
Chemikalienschutzhandschuhe oder Universalhandschuhe nach BBA-Richtlinie I
3-3/2 getragen werden. Die Handschuhe sollten extra lang sein und eine
Einwirkzeit von 8 Stunden haben. Wenn es in den Handschuhen feucht wird,
ist dies ein Anzeichen, dass sich die Handschuhe auflösen und somit nicht
mehr für den Gebrauch geeignet sind.
Ø
Für
Arbeiten mit der Motorsäge eignen sich neben Lederhandschuhen auch
Strickhandschuhe mit Kunststoffbeschichtung
Ø
Bei
Arbeiten mit Drahtseilen schützt ein Schutzhandschuh aus starkem Leder,
langer Stulpe und Pulsschutz
Nach
dem Gebrauch sollten die Handschuhe entweder mit Wasser oder mit Luft
durch Ausklopfen gereinigt werden
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2.4
Der Gehörschutz
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Die
Ohren müssen durch Gehörschützer, welche den Lärm dämmen, vor Gehörschäden
geschützt werden
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Die
Ohren sollten ab 85 dB(A) geschützt werden. Bei dieser Lautstärke wäre
es noch möglich 8 Stunden zu arbeiten ohne dass das Gehör geschädigt
wird
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87
dB(A) sind doppelt so laut wie 85 dB(A), deshalb kann man bei dieser
Lautstärke nur noch 4 Stunden arbeiten ohne dass das Gehör geschädigt
wird und 91 dB(A) sind viermal so laut wie 85 dB(A), deshalb kann man
hier nur noch 2 Stunden ohne Schäden arbeiten
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Eine
Motorsäge hat eine Lautstärke von 107 dB(A)
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Eine
Kreissäge hat eine Lautstärke von 110, wenn das Holz gerade gesägt
wird, beim zurückziehen ist sie lauter als beim Sägen
- Beim Häckseln,
beim Flexen und auch beim Tätowieren oder Kastrieren von Schweinen
ist ein Gehörschutz erforderlich
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2.5
Schutz der Füße
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Bei
Waldarbeiten immer eine Schnittschutzhose und Schnittschutzjacke
tragen, um Verletzungen zu vermeiden
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Arbeitskleidung
sollte möglichst anliegend sein und nicht flattern, da sonst die
Gefahr besteht, dass sich z. B. der Pulli in die Kreissäge einzieht
oder ähnliches
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Im
Sommer sollte man seinen Körper vor ständiger Sonneneinstrahlung schützen
- entweder mit Kleidung oder zumindest mit Sonnenschutzcreme. Hautkrebs
als Folge von zu viel Sonneneinstrahlung wird nicht als Berufskrankheit
anerkannt.
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Gummistiefel
sollten beständig gegen Öle, Fette, Brennstoffe, Mist und
verschiedene Chemikalien sein
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Sie
sollten eine neutrale Passform haben
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Schuhe
sollten mit Stahlkappe (200J) einem Knöchelschutz und falls erwünscht
mit Stahlsohle ausgestattet sein
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Ein
großer Zehensprung für gutes Abrollen des Fußes ist empfehlenswert
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Die
Sohle muss rutschfest, verschleißfest, schmutzlösend und beständig
gegen Öle und Fette sein
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Ein
einzigartiges isolierendes Vermögen von Sohle und Schaft ist sehr gut
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Ein
Absatz mit stoßdämpfender Wirkung ist empfehlenswert
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Innen
sollte er ein leicht zu reinigendes Futter haben.
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3.
Unfallgefahren
erkennen beim Betriebsrundgang durch den Stall und die Maschinenhalle
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Schiebetore
müssen eine Sicherung gegen Abdrücken von der Wand haben. Diese wird so
in den Erdboden eingelassen, dass sie das Tor sowohl in geöffnetem
Zustand als auch in geschlossenem an der Wand entlang führt
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Rundballen
müssen standsicher gelagert werden. Es dürfen so viele aufeinander
gestapelt werden, das der ganze Stapel noch sicher steht und nicht
umfallgefährdet aussieht. Fahrzeuge zur Stapelung müssen mit einer
Schutzeinrichtung für den Fahrer und mit geeigneten Arbeitswerkzeugen zum
Aufheben und Halten der Ballen ausgestattet sein.
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Erhöht
liegende Arbeitsplätze müssen mit Geländern gesichert werden. Das Geländer
bestehend aus Brustwehr, Knieleiste und Fußleiste muss genügend stabil
ausgeführt und sicher verankert sein. Wenn man das Geländer zum rauf
heben oder runter heben von etwas wegmachen muss, dann sollte sich das von
unten machen lassen, da sonst Abstürzgefahr besteht, wenn man oben steht
und das Geländer wegbaut. Als Geländer eignen sich sehr gut runde Hölzer
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Arbeitsgeräte
mit Förderschnecken müssen mit einem Gefahrenzeichen gekennzeichnet
werden und es muss ein Schutz angebracht sein
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Antriebswellen
sind mit einer Überdeckung von 50 mm bis über die Kreuzgelenke zu
verkleiden. Der Schutz muss gegen Mitlaufen gesichert werden. Auch der
maschinenseitige Gelenkwellenanschluss muss verkleidet sein.
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Hoflader
müssen mit Umsturzschutzeinrichtungen versehen sein, welche nicht verändert
oder abgebaut werden dürfen
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Hydraulikschläuche
sind mind. alle 6 Jahre und bei Verletzungen sofort auszuwechseln
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An
den Kreissägen müssen alle Schutzeinrichtungen zur Benutzung dran
bleiben
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Anhänger
müssen sicher abgestellt werden und gegen Wegrollen gesichert werden
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Bericht von Kathrin Müller, LGS10A |