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Ideen
umsetzen
In
einem Beratungsgespräch mit dem Kunden
wird eine Produktidee entwickelt und in
einer Skizze festgehalten. Darauf basiert
eine Zeichnung, nach der die Werkstücke
gefertigt werden. Der Zeichnung werden
Gestalt und Größe aller Einzelteile entnommen,
und sie ist Grundlage für die Zusammenführung
aller Einzelteile. CAD, das Entwerfen und
Konstruieren am PC, unterstützt den Schreiner
bei diesen Tätigkeiten. Ein gutes Vorstellungsvermögen
ist sehr wichtig.
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Arbeit
vorbereiten
Nach
der Materialliste, die auf der Basis der
Fertigungszeichnung entsteht, werden Massivhölzer,
Sperrholz-, Spanplatten, Furniere und die übrigen
Werkstoffe zugeschnitten und bereitgestellt.
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Technik
nutzen
Die
vorbereiteten Hölzer und Werkstoffe werden
im Maschinenraum zugeschnitten. An großen
stationären Maschinen, die heute oft EDV-gesteuert
sind, wird gesägt, gebohrt, gehobelt, gefräst
oder geschliffen. Elektrische oder luftbetriebene
Handmaschinen haben viele traditionelle
Werkzeuge weitgehend ergänzt oder verdrängt.
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Hand
anlegen
Während
die Maschinen dem Tischler körperlich
ermüdende Arbeiten abnehmen, bleiben
viele feinere Arbeiten den geschickten
Händen vorbehalten. Im Bankraum werden
letzte Handgriffe vor dem Zusammenbau
der Werkstücke vorgenommen oder Arbeiten
ausgeführt, für die stationäre Maschinen
nicht geeignet sind.
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Flächen
veredeln
Eine
ansprechende Oberfläche gibt schließlich
dem Werkstück das endgültige Aussehen.
Holz kann durch Bleichen, Aufhellen oder
Beizen in seiner Farbe verändert werden.
Größte Feinheit wird durch Wachsen, Mattieren,
Lackieren oder Polieren erreicht.
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Zum
guten Schluss
Nach
der Fertigstellung aller Teile bekommt
der Kunde sein bestelltes Produkt beim
Einbau zum ersten Mal zu Gesicht. Sei es
im Rohbau das Fenster oder im bewohnten
Haus das Einzelmöbel oder eine komplette
Inneneinrichtung. Der saubere Einbau und
der freundliche Umgang mit dem Kunden sind
von hoher Bedeutung für die Zufriedenheit
mit dem Produkt.
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| Auch
die Ausbildungsvergütung ist ab der betrieblichen
Tätigkeit angemessen .... |
Im 1.Ausbildungsjahr (BGJ)
: Keine Vergütung
Im
2.Ausbildungsjahr : ca. 530 €
3.Ausbildungsjahr : ca. 605 €
( Stand: Dez. 2007)
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