Die Tätigkeit des Schreiners ist vielfältig -- sehen Sie !

Ideen umsetzen

In einem Beratungsgespräch mit dem Kunden wird eine Produktidee entwickelt und in einer Skizze festgehalten. Darauf basiert eine Zeichnung, nach der die Werkstücke gefertigt werden. Der Zeichnung werden Gestalt und Größe aller Einzelteile entnommen, und sie ist Grundlage für die Zusammenführung aller Einzelteile. CAD, das Entwerfen und Konstruieren am PC, unterstützt den Schreiner bei diesen Tätigkeiten. Ein gutes Vorstellungsvermögen ist sehr wichtig.

 

 
 

Arbeit vorbereiten

Nach der Materialliste, die auf der Basis der Fertigungszeichnung entsteht, werden Massivhölzer, Sperrholz-, Spanplatten, Furniere und die übrigen Werkstoffe zugeschnitten und bereitgestellt.

 

Technik nutzen

Die vorbereiteten Hölzer und Werkstoffe werden im Maschinenraum zugeschnitten. An großen stationären Maschinen, die heute oft EDV-gesteuert sind, wird gesägt, gebohrt, gehobelt, gefräst oder geschliffen. Elektrische oder luftbetriebene Handmaschinen haben viele traditionelle Werkzeuge weitgehend ergänzt oder verdrängt.

 

 
 

Hand anlegen

Während die Maschinen dem Tischler körperlich ermüdende Arbeiten abnehmen, bleiben viele feinere Arbeiten den geschickten Händen vorbehalten. Im Bankraum werden letzte Handgriffe vor dem Zusammenbau der Werkstücke vorgenommen oder Arbeiten ausgeführt, für die stationäre Maschinen nicht geeignet sind.

 

Flächen veredeln

Eine ansprechende Oberfläche gibt schließlich dem Werkstück das endgültige Aussehen. Holz kann durch Bleichen, Aufhellen oder Beizen in seiner Farbe verändert werden. Größte Feinheit wird durch Wachsen, Mattieren, Lackieren oder Polieren erreicht.

 

 
 

Zum guten Schluss

Nach der Fertigstellung aller Teile bekommt der Kunde sein bestelltes Produkt beim Einbau zum ersten Mal zu Gesicht. Sei es im Rohbau das Fenster oder im bewohnten Haus das Einzelmöbel oder eine komplette Inneneinrichtung. Der saubere Einbau und der freundliche Umgang mit dem Kunden sind von hoher Bedeutung für die Zufriedenheit mit dem Produkt.

Auch die Ausbildungsvergütung ist ab der betrieblichen Tätigkeit angemessen ....

Im 1.Ausbildungsjahr (BGJ) : Keine Vergütung

Im 2.Ausbildungsjahr : ca. 485 € 
3.Ausbildungsjahr : ca. 555 €
( Stand: 2003) 

 
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